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Warum das Tanzverbot an „Stillen Tagen“ auch Party-Muffel betrifft

Im Gespräch mit der Initiatorin der Heidenspaßpartys: Assunta Tammelleo

15.03.2026 15 min

Zusammenfassung & Show Notes

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und damit ein langes Wochenende, das viel Raum zum Ausschlafen und damit die Gelegenheit zum ausgiebigen Feiern bietet: Tanzen bis in die Morgenstunden, sich des Lebens freuen, den Alltag hinter sich lassen... 

Leider geht das aber aufgrund des gesetzlichen Tanzverbots und dessen strikter Umsetzung nur bedingt. Die Regelungen über die „Stillen Tage“ unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern ein wenig. In Bayern ist die Zahl dieser mit Tanzverbot belegten Gesetze am höchsten: Insgesamt neun „Stille Tage“ gibt es in Bayern. Zu Ostern erstreckt sich das Tanzverbot von 2:00 Uhr an Gründonnerstag bis 24:00 Uhr am Karsamstag. Also dürfte man eigentlich erst in der Nacht auf Ostersonntag um Mitternacht mit dem Tanzen beginnen.

Es ist dem bfg München und namentlich dessen Vorsitzender Assunta Tammelleo zu verdanken, dass es inzwischen Ausnahmen von diesem Verbot gibt. Gislinde Nauy, stellv. Vorsitzende im bfg Bayern bei ihr nachgefragt, wie alles begann und wie und wo im Jahr 2026 der Karfreitagstanz stattfinden wird. In einem 15-minütigen Interview kann man sich hier über Geschichte und Gegenwart der Heidenspaßpartys umfänglich briefen lassen.

Assunta Tammelleo ist nicht nur Vorsitzende es bfg München, sondern seit Jahrzehnten aktiv für die Trennung von Staat und Kirche sowie Bürger- und Menschenrechte. Sie ist regelmäßig Initiatorin und Gastgeberin für säkulare und satirische Veranstaltungen. Von Anfang an war sie Kuratorin der Giordano Buno Stiftung. Seit ihrer Jugend ist sie politisch aktiv (für Feminismus und gegen Diskriminierung). Seit Jahren realisiert sie die Preisausschreibung "Frecher Mario" und initiierte eine konsequente Gedenkkultur für den Anschlag auf Charlie Hebdo.
Wo und wann in diesem Jahr gefeiert wird, wird auf der Wesbite des bfg München veröffentlicht, sobald die Anträge genehmigt sind. Hier gibt es eine Übersicht über die „Stillen Tage“ in Bayern.

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